Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat aktuell seine Halbjahresbilanz zu Naturgefahrenschäden veröffentlicht: Im ersten Halbjahr 2026 entstanden in Deutschland rund 950 Millionen Euro versicherte Schäden durch Naturgefahren – auf den ersten Blick vergleichsweise wenig, wie der GDV selbst einordnet. Der Grund: Größere Winterstürme blieben aus. Der Blick auf den langfristigen Trend zeigt jedoch ein anderes Bild. Die Elementarschäden in der Sachversicherung sind im Zehnjahresmittel von rund 1,4 Milliarden Euro (2000 bis 2009) auf rund 2,4 Milliarden Euro (2016 bis 2025) gestiegen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen ordnet das so ein: Angesichts des aktuellen Hitzesommers mit Temperaturrekord zeige sich, dass der Klimawandel weiter voranschreite, und einzelne Unwetter könnten jederzeit hohe Schäden verursachen – die niedrigen Schäden im ersten Halbjahr seien „schlicht Glück” gewesen.

Die Zahlen im Detail
Auf Sturm und Hagel entfielen im ersten Halbjahr rund 400 Millionen Euro versicherte Sachschäden. Weitere Elementargefahren wie Starkregen und Überschwemmung verursachten Schäden von rund 200 Millionen Euro – doppelt so viel wie im Vorjahreszeitraum. In der Kraftfahrtversicherung lag der Schadenaufwand durch Naturgefahren bei rund 350 Millionen Euro. Für das Gesamtjahr 2026 rechnet der GDV bei einem durchschnittlichen zweiten Halbjahr mit rund zwei Milliarden Euro Schäden durch Sturm und Hagel (langjähriger Durchschnitt: rund 3,1 Milliarden Euro) sowie rund einer Milliarde Euro bei Elementargefahren (langjähriger Durchschnitt: rund 1,8 Milliarden Euro). Für die Kraftfahrtversicherung werden rund 300.000 Schadenfälle und ein Schadenaufwand von 1,2 bis 1,3 Milliarden Euro erwartet.
Debatte um eine Versicherungspflicht
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Versicherungswirtschaft für ein sogenanntes Naturgefahren-Gesamtkonzept ein: einen flächendeckenden, aber freiwilligen Versicherungsschutz mit Opt-out-Möglichkeit, verbindliche Prävention und Klimafolgenanpassung sowie eine öffentlich-private Partnerschaft für Extremrisiken. Der GDV fordert dafür unter anderem rechtliche Vorgaben für risikobewusstes Planen und Bauen sowie einen Baustopp in Überschwemmungsgebieten. Wie sich diese Debatte weiterentwickelt, bleibt abzuwarten.
Drei Versicherungen, die bei Naturgefahren jeweils greifen können
Unabhängig vom Ausgang der politischen Debatte lohnt sich schon jetzt ein Blick auf den eigenen Versicherungsschutz. Drei Bereiche sind bei Naturgefahren besonders relevant:
- Wohngebäudeversicherung: Deckt in der Regel Sturm- und Hagelschäden am Gebäude ab. Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind dagegen meist nur mitversichert, wenn zusätzlich ein Elementarschadenschutz vereinbart wurde.
- Hausratversicherung: Analog zur Wohngebäudeversicherung gilt auch hier: Der Elementarschutz für den Hausrat ist häufig ein separater Baustein und nicht automatisch enthalten.
- Kfz-Versicherung: Die Teilkaskoversicherung deckt üblicherweise Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung am Fahrzeug ab. Bei selbstverschuldeten Unfällen infolge von Wetterereignissen (z. B. Aquaplaning) greift zusätzlich die Vollkasko.
Ob und in welchem Umfang der eigene Vertrag diese Fälle abdeckt, ist individuell unterschiedlich und hängt unter anderem vom gewählten Tarif und vom Wohnort ab.
Persönliche Beratung statt Verwirrung
Welcher Schutz zur eigenen Situation passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Bezirksdirektion hilft dabei, den Überblick zu behalten – ohne unnötige Zusatzbausteine, ohne Fachchinesisch, dafür mit einer ehrlichen Einschätzung, was wirklich gebraucht wird.